Elektroschrott 2012/19/EU - WEEE

Mit der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 4. Juli 2012, EU-Amtsblatt L 197/38 vom 24.7.2012 wurde die sog. Elektroschrott-Richtlinie neu gefasst. Sie löst die Richtlinie 2002/96/EG ab. Siehe

Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Die neue Richtlinie gilt nach ihrem Artikel 2 Absatz 1 in einer Übergangsfrist vom 13. August 2012 bis zum 14. August 2018 nur für bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte und ab dem 15. August 2018 für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte:

Artikel 2 "Geltungsbereich"
(1) Diese Richtlinie gilt wie folgt für Elektro- und Elektronikgeräte:
a) [...]
b) ab dem 15. August 2018 vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte. Sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte sind in die Gerätekategorien des Anhangs III einzustufen. Anhang IV enthält eine nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Gerätekategorien des Anhangs III fallen (offener Anwendungsbereich).

Nach Artikel 3 der Richtlinie sind:

a) "Elektro- und Elektronikgeräte" Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1 000 Volt bzw. Gleichstrom von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind;

Ausnahmen

Die Richtlinie nimmt in Artikel 2 Abs. 3 und 4 bestimmte Produkte aus. Für den Maschinenbau insbesondere relevant sind hier:

Artikel 2(3):

  • b)Geräte, die speziell als Teil eines anderen Gerätetyps, der vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen ist oder nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fällt, konzipiert und darin eingebaut sind und ihre Funktion nur als Teil dieses anderen Geräts erfüllen können;

Artikel 2(4):

  • b) ortsfeste industrielle Großwerkzeuge;
  • c) ortsfeste Großanlagen, ausgenommen Geräte, die nicht speziell als Teil dieser Anlagen konzipiert und darin eingebaut sind;
  • e) bewegliche Maschinen, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind und ausschließlich zur professionellen Nutzung zur Verfügung gestellt werden;
  • f) Geräte, die ausschließlich zu Zwecken der Forschung und Entwicklung speziell entworfen wurden und nur auf zwischenbetrieblicher Ebene bereitgestellt werden;

Die EU-Kommission hat zu der Richtlinie ein Papier mit Fragen und Antworten herausgegeben:

FAQ on Directive 2012/19/EU WEEE

Hinsichtlich der Erläuterungen zu den

  • b) ortsfesten industriellen Großwerkzeugen;
  • c) ortsfesten Großanlagen

verweisen diese FAQ auf Nr. 3 der FAQ der EU-Kommission zur RoHS.

Website der EU-Kommission:
Einen Überblick über die Regulierung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte findet man auf der Website der EU-Kommission:

Elektro- und Elektronik-Altgeräte

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