Energiekennzeichnung Verordnung (EU) 2017/1369

Die Verordnung (EU) 2017/1369 hat zum 1.8.2017 die Energiekennzeichnungsrichtlinie 2010/30/EU abgelöst. Zum Volltext der EU-Verordnung siehe:

Energiekennzeichnungsverordnung
Verordnung (EU) 2017/1369

Die Energiekennzeichnungsverordnung ist ggf. zusätzlich zur Maschinenrichtlinie anzuwenden.

Das Ziel der Richtlinie ergibt sich insbesondere aus ihrem Erwägungsgrund 2:

(2) Die Energieverbrauchskennzeichnung versetzt Kunden in die Lage, sachkundige Entscheidungen auf der Grundlage des Energieverbrauchs von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu treffen. Informationen über effiziente und nachhaltige energieverbrauchsrelevante Produkte leisten einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Senkung von Energiekosten und fördern zugleich Innovationen und Investitionen in die Herstellung energieeffizienterer Produkte. Die Verbesserung der Effizienz der energieverbrauchsrelevanten Produkte durch sachkundige Entscheidungen der Kunden und die Harmonisierung der einschlägigen Anforderungen auf Unionsebene kommt auch Herstellern, der Industrie und der Wirtschaft in der Union insgesamt zugute.

To top