RoHS - Stoffbeschränkungen - 2011/65/EG

Zum Volltext der sog. RoHS-Richtlinie siehe

Richtlinie 2011/65/EU

Zu RoHS siehe ausführlich:

Restriction of Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment - RoHS

In Deutschland ist die Richtlinie  2011/65/EU mit der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt:

Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV

Nach deren Artikel 2 gilt diese Richtlinie

"... vorbehaltlich des Absatzes 2 für Elektro- und Elektronikgeräte, die in die in Anhang I aufgeführten Kategorien fallen."

Anhang I enthält folgende Liste:

  1. Haushaltsgroßgeräte
  2. Haushaltskleingeräte
  3. IT- und Telekommunikationsgeräte
  4. Geräte der Unterhaltungselektronik
  5. Beleuchtungskörper
  6. Elektrische und elektronische Werkzeuge
  7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  8. Medizinische Geräte
  9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie
  10. Automatische Ausgabegeräte
  11. Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind.

Zur offiziellen RoHS-Website der EU-Kommission siehe:

Restriction of Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment (RoHS)

Die EU-Kommission hat zu der RoHS-Richtlinie FAQs veröffentlicht:

RoHS 2 FAQ guidance dokument

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RoHS-Ausnahmen

Die RoHS enthält eine Reihe von Ausnahmen, die für den Maschinenbauer wichtig sind:

Ausgenommen sind nach Artikel 2 Abs. 4 u.a.:

  • ortsfeste industrielle Großwerkzeuge
    "eine groß angelegte Anordnung mehrerer Maschinen, Geräte und/oder Bauteile, die für eine bestimmte Anwendung gemeinsam eine Funktion erfüllen, die von Fachpersonal dauerhaft an einem bestimmten Ort installiert und abgebaut werden und die von Fachpersonal in einer industriellen Fertigungsanlage oder einer Forschungs- und Entwicklungsanlage eingesetzt und instand gehalten werden"
  • ortsfeste Großanlagen
    "eine groß angelegte Kombination von Geräten unterschiedlicher Art und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, die von Fachpersonal montiert und installiert werden und dazu bestimmt sind, auf Dauer an einem vorbestimmten Ort betrieben und von Fachpersonal abgebaut zu werden"
  • bewegliche Maschinen, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind und ausschließlich zur professionellen Nutzung zur Verfügung gestellt werden
    "Maschinen mit eigener Energieversorgung, die beim Betrieb entweder beweglich sein müssen oder kontinuierlich oder halbkontinuierlich zu verschiedenen festen Betriebsorten bewegt werden müssen und ausschließlich zur professionellen Nutzung zur Verfügung gestellt werden."
    Ab dem 12. Juni 2019:
    "Maschinen mit eigener Energieversorgung oder mit externem Antrieb*) über Netzkabel, die beim Betrieb entweder beweglich sein müssen oder kontinuierlich oder halbkontinuierlich zu verschiedenen festen Betriebsorten bewegt werden müssen und ausschließlich zur professionellen Nutzung zur Verfügung gestellt werden."
    *) "mit externen Antrieb" ist ein Übersetzungsfehler. Richtig muss es heißen "mit einem Antriebssystem, dass von einer externen Energiequelle versorgt wird"
    Der englische Originaltext lautet:
    "[...] machinery, with an on- board power source or with a traction drive powered by an external power source, the operation of which requires either mobility or continuous or semi-continuous movement between a succession of fixed working locations while working, and which is made available exclusively for professional use."
  • Geräte, die ausschließlich zu Zwecken der Forschung und Entwicklung entworfen wurden und nur auf zwischenbetrieblicher Ebene bereitgestellt werden.
  • Ab dem 12. Juni 2019:
    Pfeifenorgeln (Änderungsrichtlinie 2017/2102)

Achtung:
Ausgenommen sind nach Artikel 2(4) der Richtlinie auch:

"c) Geräte, die speziell als Teil eines anderen, von dieser Richtlinie ausgenommenen oder nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Gerätetyps konzipiert sind und als ein solches Teil installiert werden sollen, die ihre Funktion nur als Teil dieses Geräts erfüllen können und die nur durch gleiche, speziell konzipierte Geräte ersetzt werden können;"

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