Wann galt welche Richtlinie?

Zeitschiene

Der europäische Rat hat die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG am 25. April 2006 verabschiedet. Sie wurde am 17. Mai 2006 ratifiziert und am 9. Juni 2006 im europäischen Amtsblatt (L 157) bekannt gemacht.

Am 16.3.2007 wurde Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2006/42/EG berichtigt. Es wurde berichtigt, dass die alte Maschinenrichtlinie 98/37/EG erst zum 29. Dezember 2009 aufgehoben wird und nicht wie ursprünglich festgelegt zum 9. Juni 2006. Die Berichtigung ist abgedruckt im europäischen Amtsblatt (L 76/35 vom 16.3.2007).

Mitgliedstaaten:
Die neue Maschinenrichtlinie ist nach Artikel 28 am 29. Juni 2006 (am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) -für die Mitgliedstaaten- in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 29. Juni 2008 in nationales Recht umsetzen.

Hersteller / Inverkehrbringer:
Für den Hersteller / Inverkehrbringer bzw. Eigenhersteller von Maschinen und Sicherheitsbauteilen galt bis zum 28. Dezember 2009 alleine die alte Maschinenrichtlinie 98/37/EG. Seit dem 29. Dezember 2009 gilt die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Eine Übergangsfrist, in der nach den alten oder neuen Vorschriften nach Wahl des Herstellers parallel inverkehrgebracht werden darf, wurde nicht vorgesehen.

Schussgeräte:
Eine Ausnahme enthält Artikel 27 für "Tragbare Schussgeräte". Hierfür galt für den Hersteller / Inverkehrbringer eine Übergangsfrist bis zu 29. Juni 2011. In dieser Zeit konnten die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von tragbaren Befestigungsgeräten mit Treibladung und anderen Schussgeräten genehmigen, die den zum Zeitpunkt der Annahme der Richtlinie geltenden einzelstaatlichen Vorschriften entsprachen.

Pestizidausbringungsmaschinen:
Am 25. November 2009 hatte die europäische Kommission die Richtlinie 2009/127/EG zur Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht. Die Richtlinie tratt am 15. Dezember 2009 in Kraft.

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie 2009/127/EG nach Artikel 2 der Richtlinie bis zum 15. Juni 2011 in nationales Recht umsetzen. Anzuwenden durch den Hersteller / Inverkehrbringer bzw. Eigenhersteller sind die in der Richtlinie enthaltenen Vorschriften seit dem 15. Dezember 2011.

 

Anwendungsbereich - Zeitschiene

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Historie der Maschinenrichtlinie

Die europäische Maschinenrichtlinie wurde im Laufe ihres "Lebens" mehrfach geändert. Nachfolgend eine chronologische Liste der einzelnen Richtlinienfassungen:

  • Richtlinie 89/392/EWG vom 14. Juni für Maschinen
    (ABl. Nr. L 183 vom 29.6.1989, S. 9)
    Anzuwenden vom Hersteller ab dem 1.1.1993 mit Übergangsfrist bis zum 1.1.1995
    - geändert durch:
    • Richtlinie 91/368/EWG vom 20. Juni 1991
      (ABl. Nr. L 198/16 vom 22.7.1991)
      Anzuwenden vom Hersteller ab dem 1.1.1993 mit Übergangsfrist bis zum 1.1.1995
    • Richtlinie 93/44/EWG vom 14. Juni 1993
      (ABl. Nr. L 175/12 vom 19.7.1993)
      Anzuwenden vom Hersteller ab dem 1.7.1994 bzw. 1.1.1995 mit Übergangsfrist für "Hebemaschinen" und "Sicherheitsbauteile" bis zum 1.1.1997
    • Richtlinie 93/68/EWG vom 22. Juli 1993
      (ABl. Nr. L 220 vom 30.8.1993, S. 1)
      Anzuwenden vom Hersteller ab dem 1.1.1995 mit Übergangsfrist bis zum 31.12.1996
  • Richtlinie 98/37/EG vom 22. Juni 1998
    (ABl. Nr. L 207 vom 23. Juli 1998)
    [Konsolidierte Fassung der o.a. Richtlinien]
    Anzuwenden vom Hersteller ab dem 12.8.1998
    - geändert durch:
    • Richtlinie 98/79/EG (Artikel 21) vom 27. Oktober 1998
      (ABl. Nr. L 331 vom 7. Dezember 1998)
      Anzuwenden vom Hersteller ab dem 7. Juni 2000
  • Richtlinie 2006/42/EG vom 17. Mai 2006
    (ABl. L 157 S. 24)
    Anzuwenden vom Hersteller ab dem 29. Dezember 2009 mit Übergangsfrist für Schussgeräte bis zum 29. Juni 2011
    - geändert / berichtigt durch:
  • Konsolidierte Fassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

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--------------------EU-LEITFADEN MASCHINENRICHTLINIE------------------------------

EU-Leitfaden Edition 2.1 "§ 155 Datum des Inkrafttretens der Richtlinie"

Artikel 28 legt das Datum des Inkrafttretens der Richtlinie 2006/42/EG fest. Da die Richtlinie am 9. Juni 2009 im Abl. veröffentlicht wurde, trat sie 29. Juni 2006 in Kraft. Das Datum des Inkrafttretens ist das Datum, an dem die Richtlinie Rechtskraft erlangt und darf nicht mit dem Datum der Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie, dem 29. Dezember 2009, verwechselt werden - siehe § 153: Anmerkungen zu Artikel 26 Absatz 1.

EU-Guide Edition 2.1 "§155 Date of entry into force of the Directive"

Article 28 sets out the date of entry into force of Directive 2006/42/EC. Since the Directive was published in the OJEU on 9th June 2006, it entered into force on 29th June 2006. The date of entry into force is the date at which the Directive acquires a legal existence and should not be confused with the date of application of the provisions of the Directive which is 29th December 2009 – see §153: comments on Article 26 (1).

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