Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 92/58/EWG

Die Richtlinie über die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz 92/58/EWG ist die neunte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG.

Mit der Richtlinie werden nach ihrem Artikel 1 Absatz 1 Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz festgelegt.

Nach ihrem Artikel 2 ist:

"a) "Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung" eine Kennzeichnung, die - bezogen auf einen bestimmten Gegenstand, eine bestimmte Tätigkeit oder einen bestimmten Sachverhalt - jeweils mittels eines Schildes, einer Farbe, eines Leucht- oder Schallzeichens, einer verbalen Kommunikation oder eines Handzeichens eine Aussage oder eine Vorschrift betreffend den Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ermöglicht;"

Diese Richtlinie ist eine Vorschrift im Sinne von Anhang I, Nr. 1.7.1.2 "Warnhinweise" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

To top